Jedes Flugzeug muss in regelmäßigen Abständen gewartet werden. Dies ist behördlich zwingend vorgeschrieben. Besonders für Verkehrsflugzeuge gelten strenge Richtlinien.
Die Instandhaltung und Wartung der Flugzeuge erfolgt in Deutschland gemäß Anhang II der EU Verordnung 2042 / 2003 (Part 145). Dort wird sehr detailiiert vorgeschrieben, wie eine Wartung auszusehen hat und in welchen Abständen diese durchgeführt werden muss. Die Arbeiten sind in Routine- bzw. Nonroutine und Modifikationsarbeiten aufgeteilt:
Die Routinearbeiten werden in regelmäßigen und planbaren Zeitabständen durchgeführt. Dazu gehört unter anderem Filterwechsel und Durchführung von Inspektionen.
Bei den Nonroutinearbeiten werden die bei Inspektionen herausgefundenen Mängel behoben. Diese Mängel können sehr vielschichtig sein und sind von daher nur sehr schwer im vorraus zu planen.
Bei den Modifikationsarbeiten handelt es sich einerseits um vorgeschriebene Kontrollen vom Flugzeughersteller oder der Luftfahrtbehörde. Zum anderen können es auch Umbauten oder Versserungen seien, die gesetztlich vorgeschrieben sind.